Amtsgericht Neu-Ulm
25.02.2024

Teillegalisierung von Cannabis / Bayerisches Justizministerium lehnt das Ampel-Gesetz ab / Justizminister Eisenreich: "Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist für die Justiz bereits jetzt enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten."

Der Bundestag hat an diesem Freitag (23. Februar) für das Cannabis-Gesetz der Bundesregierung gestimmt. Damit dürfen Volljährige ab 1. April dieses Jahres unter Vorgaben Cannabis besitzen oder anbauen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Ich lehne dieses Gesetz ab. Aus meiner Sicht geht die Forderung zur Legalisierung von Cannabis grundsätzlich in die falsche Richtung. Zudem ist der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz für die Justiz bereits jetzt enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten."

Das Gesetz führt nicht nur zu einem Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften, sondern auch bei den Gerichten. Eisenreich: "Das Gesetz bedeutet konkret: Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen umgehend entlassen werden. Die Vollstreckung nicht bezahlter Geldstrafen ist umgehend einzustellen. Dazu müssen unsere Staatsanwaltschaften Akte für Akte per Hand überprüfen." Allein die Münchner Staatsanwaltschaften haben bereits vorsorglich mehrere tausend Akten durchgesehen. Noch komplizierter wird es bei Tätern, die gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden. Eisenreich: "In sogenannten Mischfällen müssen die Strafen in komplizierten Verfahren von den Gerichten neu verhängt werden."

Die neue Regelung ist zudem äußerst kompliziert ausgestaltet. Eisenreich: "Sie enthält allein 36 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern." 

Eisenreich: "Eine Teil-Legalisierung von Cannabis lehne ich aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Völlig verfehlt ist zudem, dies auch noch rückwirkend zu tun und die Justiz mit der nachträglichen Aufhebung von Entscheidungen zu belasten. Das ganze Ausmaß der auf die Staatsanwaltschaften und Gerichte zukommenden Mehrarbeit ist kaum absehbar. Diese Zusatzbelastung ist absolut unnötig und überflüssig."

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