Amtsgericht Neu-Ulm
28.03.2024

Teillegalisierung von Cannabis / Bayerns Justizminister Eisenreich warnt vor den Folgen im Straßenverkehr: "Bayern lehnt das Gesetz weiterhin strikt ab. Ich warne Autofahrer vor Cannabiskonsum im Straßenverkehr. Fahruntüchtigkeit im Verkehr durch Cannabiskonsum wird in Bayern konsequent verfolgt." / "Das Gesetz belastet unnötig unsere Gerichte und Staatsanwaltschaften."

Das vom Bundestag und Bundesrat – u.a. gegen Bayern – verabschiedete Cannabisgesetz (CanG) tritt zum 1. April, am Ostermontag, in Kraft. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Der Straftatbestand Fahruntüchtigkeit im Verkehr durch Cannabiskonsum wird in Bayern konsequent verfolgt. Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel wie Cannabis nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Darüber hinaus wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen."

Das Konsum-Cannabisgesetz sieht neue Ordnungswidrigkeiten und deutlich mehr Straftatbestände vor. Eisenreich: "Das neue Gesetz löst bei Polizei und Staatsanwaltschaften einen hohen bürokratischen Aufwand aus. Die Ampelregierung hat ein Gesetz erlassen, ohne die praktische Umsetzbarkeit zu klären."

Eisenreich weiter: "Für die Justiz ist auch die im Gesetz vorgesehene Amnestieregel eine große Belastung sowohl für die Staatsanwaltschaften als auch die Gerichte. Der rückwirkende Straferlass bedeutet für unsere ohnehin stark geforderten Gerichte und Staatsanwaltschaften einen enormen Mehraufwand."

Bundesweit müssen hunderttausende Akten per Hand überprüft werden. Eisenreich: "Allein in Bayern sind mehr als 29.000 Akten händisch zu prüfen. Gefangene, die unter die neuen zulässigen Höchstmengen für Cannabis fallen, müssen umgehend entlassen werden. Die Vollstreckung nicht bezahlter Geldstrafen ist umgehend einzustellen." Noch komplizierter wird es bei Tätern, die gleichzeitig wegen weiterhin strafbaren Verhaltens verurteilt wurden. Eisenreich: "In sogenannten Mischfällen müssen die Strafen von den Gerichten neu verhängt werden."

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