Amtsgericht Neu-Ulm
08.05.2024

Bayern geht konsequent gegen Hasskriminalität gegen Politikerinnen und Politiker vor / Justizminister Eisenreich: "Ich begrüße die Beschlüsse der Innenministerkonferenz. Wer Politikerinnen und Politiker mit Worten oder Taten angreift, muss in Bayern mit Konsequenzen rechnen." / "Bayern hat sich bereits im Herbst 2023 für eine Strafschärfung eingesetzt."

Die brutalen Angriffe auf Politikerinnen und Politiker haben eine notwendige Debatte ausgelöst. Auch in Bayern kam es im vergangenen Jahr laut Polizeilicher Kriminalstatistik zu 1.013 Straftaten gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger, 577 davon im Internet. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: "Hass und Gewalt haben ein erschreckendes Ausmaß angenommen. Immer wieder schlagen auch Amts- und Mandatsträgern Beleidigungen, Bedrohungen bis hin zu körperlichen Angriffen entgegen. Der Fall Walter Lübcke und die aktuellen Fälle zeigen: Aus Worten können auch Taten werden. Angriffe auf Politikerinnen und Politiker sind zugleich Angriffe auf unsere Demokratie. Sie sind inakzeptabel. Die bayerische Staatsregierung nimmt diese Attacken auf unseren Rechtsstaat und seine demokratischen Repräsentanten nicht hin."

Der Minister: "Das Strafrecht bildet die derzeitige Bedrohung für Mandatsträger, aber auch für Ehrenamtliche nicht angemessen ab. Bayern hat sich daher bereits im Herbst 2023 für eine Strafschärfung zum Schutz von Ehrenamtlichen im Bundesrat eingesetzt, um vor allem gegen Körperverletzung und Nötigung härter vorgehen zu können."

Eisenreich: "Das Schutzkonzept der bayerischen Justiz, das bereits im Jahr 2020 eingeführt wurde, ist eine klare Botschaft im Kampf gegen Hass und Gewalt. Wer Politikerinnen und Politiker mit Worten oder Taten angreift, muss mit Konsequenzen rechnen. Dennoch braucht es eine Strafschärfung. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zu handeln."

Hintergrund Schutzkonzept:

Bereits im September 2020 hat das bayerische Justizministerium und das bayerische Innenministerium ein Schutzkonzept für Kommunalpolitikerinnen und -politiker erstellt (https://www.justiz.bayern.de/presse-und-medien/pressemitteilungen/archiv/2020/53.php). Wesentlicher Baustein auf Seiten der Justiz ist ein Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten, das inzwischen auf Abgeordnete des Bayerischen Landtags, bayerische Abgeordnete im Bundestag sowie des Europäischen Parlaments ausgeweitet wurde. Geprüft werden die Anzeigen durch den Hate-Speech-Beauftragten der Bayerischen Justiz, der bei der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt ist. Minister Eisenreich: "Insgesamt haben bislang 189 Personen einen Zugang zu diesem Online-Verfahren erhalten. Von 201 Prüfbitten wurde in 165 Fällen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Aufklärungsquote liegt bei 70 Prozent. In 50 Fällen wurde bereits Anklage erhoben."

Zum Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politiker gibt es zudem auch für "analog" begangene Straftaten bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften feste Ansprechpartner. Verweisungen auf den Privatklageweg kommen in aller Regel nicht in Betracht, die Staatsanwaltschaften übernehmen die Strafverfolgung.

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Wussten Sie eigentlich …?

… dass die Fachgerichtsbarkeiten, d.h. die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozial- und Finanzgerichte in Bayern nicht zum Justizressort, sondern zum Geschäftsbereich der jeweiligen Fachministerien gehören?